Auslage Entwurf Lärmaktionsplan

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Die Gemeinde Moritzburg ist gesetzlich dazu verpflichtet einen Lärmaktionsplan vorzulegen. Die Lärmbetroffenheit aus den vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kartierten Daten zum Lärm umfassen sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen mit über 3 Millionen Kfz/Jahr.

 

Die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte werden gemäß Lärmkartierung 2022 im Gemeindegebiet Moritzburg hinsichtlich LDEN > 65 dB(A) bei 205 Bewohnern und LNIGHT > 55 dB(A) bei 211 Bewohnern überschritten.

Die interaktive Karte der Lärmkartierung 2022 des LfULG kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

 

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

 

Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung Teil II
Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sind gemäß Artikel 9 der ULR gesetzlich vorgegebener Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Der gebilligte Entwurf des Lärmaktionsplanes ist im Monat April unter www.moritzburg.de eingestellt. Stellungnahmen können bis 30.04.2024 per Post oder per E-Mail (bauamt@moritzburg.de) an die Verwaltung gesendet werden.

 

Weiterführende Informationen rund um das Thema Lärm können auf der Internetseite www.umwelt.sachsen.de aufgerufen werden.