Landtagswahl 2024
Feststellung der wahlvorschlagsberechtigten Parteien
Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2024 festgestellt, welche Parteien berechtigt sind, zur Wahl zum 8. Sächsischen Landtag Wahlvorschläge einzureichen. Der Landeswahlleiter hat dazu eine entsprechende Medieninformation veröffentlicht, die Sie hier einsehen können.