Information zum Pass- und Ausweisrecht für unter 24-Jährige

Ab dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass oder dessen Verlängerung zu beantragen. Geregelt ist diese Neuerung im „Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ vom 8. Oktober 2023. Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, braucht es künftig einen Reisepass oder Personalausweis. Für die Beantragung dieser Dokumente benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild sowie ein gültiges Personaldokument oder die Geburtsurkunde des Kindes. Das Kind muss in der Meldestelle anwesend sein; zudem beide Sorgeberechtigte (oder der/die allein Sorgeberechtigte), wenn das Kind noch nicht 16 Jahre (Personalausweis) bzw. 18 Jahre alt (Reisepass) ist. Hilfsweise kann die Zustimmungserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten (siehe Formular unten) vorgelegt werden. Bitte beachten Sie auch die jeweilige Bearbeitungsdauer. Die Herstellung eines neuen Personalausweises dauert ca. 2 – 3 Wochen, die eines Reisepasses ca. 4 – 5 Wochen. Die Gebühr für Personen unter 24 Jahren beträgt für einen Personalausweis 22,80 Euro und für einen Reisepass 37,50 Euro. Diese sind dann maximal sechs Jahre gültig.

Die neuen Dokumente können in der Meldestelle der Gemeinde Moritzburg dienstags oder donnerstags zu den Sprechzeiten ohne vorherige Terminvereinbarung beantragt werden.