Rauchmelder retten Leben!

-Rauchmelderpflicht in Sachsen-

In Sachsen gilt seit dem 08.06.2022 die vollumfängliche Rauchmelderpflicht in öffentlichen, gewerblichen und privaten Gebäuden. Für Bestandsgebäude endet die Nachrüstungsfrist zum 31.12.2023.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Eigentümer und Mieter.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen. Brandmeldesysteme schützen Leben, Gesundheit und Eigentum.

Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr 112!

Tipps zum Kauf von Rauchmeldern:

  • Achten Sie darauf, dass die Rauchmelder nach DIN 14604 gefertigt sind.
  • Rauchmelder müssen ein CE-Kennzeichen mit Prüfnummer tragen.
  • Ein zuverlässiger Rauchmelder ist im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder bei Brandschutzfirmen erhältlich.
  • Empfehlung: Erwerben Sie Rauchmelder mit dem Qualitätskennzeichen „Q“. Diese hochwertigen Rauchmelder besitzen eine zehnjährige Garantie und die Batterien halten ebenfalls 10 Jahre. Vernetzte Lösungen erhöhen die Wahrnehmungssicherheit auch über Geschossdecken und Trennwände innerhalb einer Nutzungseinheit.

Ihre Feuerwehr!

Quelle: Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V.